Tipps zum Umzug Teil 2

Tipp 8:
Um seine Post auch in der neuen Wohnung zu erhalten, kann man den Nachsendeservice der Deutschen Post in Auftrag geben. Dieser ermöglicht es Ihnen, ohne es bereits den Behörden gemeldet zu haben, Ihre Post in der neuen Niederlassung zu bekommen. Zwei Wochen vor dem Umzug teilen Sie dann idealerweise ebenfalls den Behörden Ihre Adressänderung mit.

Tipp 9:
Eine Woche vor Ihrem Umzug wird es Zeit, die Kartons zu packen und mit Zimmer und Inhalt zu beschriften, damit Sie in Ihrem neuen Heim gleich wissen, wo welcher Karton hin muss (dient ebenfalls zur Orientierung für unser Team).

Was man schnell vergisst, ist das Aufbrauchen der Lebensmittel und Abtauen der Kühltruhe! Und auch während dem eigentlichen Umzug sollte für das leibliche Wohl gesorgt sein.


Tipp 10:
Einen Tag vorher heißt es für Sie sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung die Zählerstände (Gas-und Stromzähler) abzulesen und diese schriftlich festzuhalten. Dies dient Ihnen als Beweismittel im Falle einer unkorrekten Rechnungsstellung.

Tipp 11:
Packen Sie am Tag zuvor einen Karton oder einen Koffer mit allen benötigten Dingen für Tag 1 in der neuen Wohnung. Das können beispielsweise Kleidung, Lebensmittel, Hausapotheke und Spielsachen sein. In einer weiteren Kiste, die den Tag über griffbereit sein sollte, verstauen Sie alles Notwenige wie Werkzeug, Erste-Hilfe-Kasten, Babybedarf und Tiernahrung. Um die Wohnung oder das Treppenhaus nach dem Umzug noch einmal durchzuwischen können Sie sich eine separate Kiste für Putzutensilien anlegen.


Tipp 12:
Bevor es losgeht kontrollieren Sie das Treppenhaus (alt und neu) auf Vorschäden. Nachdem alles im Transporter bzw. der neuen Wohnung ist, sollten Sie die alte Wohnung noch reinigen und über diesen Zustand ein Übergabeprotokoll verfassen. Wenn das geschafft ist, können Sie nun die Schlüssel der alten Wohnung dem Vermieter mit dem Übergabeprotokoll geben.

Tipp 13:
Sehr vielen Wohnortwechslern ist am Ende ihres anstrengenden Umzugstages schon folgendes ärgerliches Missgeschick passiert: Es ist abends, alles steht endlich wo es stehen soll, draußen wird es dunkeln und man fragt sich: „Was haben wir bloß vergessen?“ Und dann merkt man es plötzlich, denn man steht im Dunklen. Es wurde vergessen, eine vorübergehende Beleuchtung mitzubringen. Um das zu vermeiden, denken Sie bitte an Klemmleuchten und Deckenfluter (oder zumindest Taschenlampen).

Tipp 14:
Wenn Sie in Ihrem neuen Heim angekommen sind, müssen Sie sich um die restlichen Förmlichkeiten kümmern. Folgende Behörden sind nach dem Umzug über Ihre Adressänderung zu  informieren: Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsstelle, ggf. Agentur für Arbeit, Sozialamt, Finanzamt, BAföG-Amt, Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst und die Hundesteuerstelle.


Tipp 15:
Falls Sie berufsbedingt umziehen, können Sie alle Belege zu umzugsbezogenen Kosten sammeln und diese als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend machen! Damit Ihre Ausgaben nicht unter den Tisch fallen, legen Sie sich am besten eine Kostenübersicht der angefallenen Umzugskosten an.

0
Feed

Einen Kommentar hinterlassen

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.