Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transporte und Umzüge
Für alle Transporte und Umzüge gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen.
Bei Auftragserteilung gelten unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Auftragserteiler als akzeptiert.
Nachträgliche Änderungen unserer AGB betreffen vorherige, von uns schriftlich bestätigte Aufträge nicht.
Preise:
Alle angeführten Preise verstehen sich netto, exklusive 20% Mwst.
Zahlung:
Bei Neukunden muss die erste hälfte beim Beladen in Bar bezahlt werden und die zweite hälfte vor dem Abladen in Bar.
Bei Stammkunden gegen Rechnung Zahlbar innerhalb 14 Tagen.
Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen (BGBl.141/1996) sowie mindestens 12% Verzugszinsen gilt als vereinbart.
Gewährleistung:
Transportversicherung bis EUR 7.500,- für normales Transportgut, bei EUR 250.- Selbstbehalt. (Versicherungsanspruch ist der Zeitwert vom Neupreis und je nach Beschädigung.) Eine Erhöhung der Transportversicherung für normales Transportgut ist gegen einen Aufschlag von 0,5% des Warenwertes möglich. Elektronische Geräte, sowie leicht zerbrechliche Güter (wie Glas, Porzellan usw.) sind von der Transportversicherung ausgeschlossen und müssen separat versichert werden. Zusatzversicherung für o.g. Güter gegen Aufschlag von 0,5% des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 70.-, bei 10% Selbstbehalt, zwingend da ohne Abschluss einer Zusatzversicherung der Transport für diese Güter ausschließlich auf eigenes Risiko des Auftragserteilers erfolgt. Weiteres sind auch Antiquitäten, Kunstsachen und extrem teure Gegenstände von der Versicherung ausgeschlossen und müssen vor Transportbeginn extra versichert werden. Transportschäden sind uns am gleichen Tag mitzuteilen und muss von unseren Personal schriftlich bestätigt werden. Innerhalb von 48 Stunden müssen uns Die Original Rechnungen sowie Fotos des Transportschadens übersendet werden. Sollte das nicht der Fall sein ist leider kein Versicherungsanspruch möglich. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden infolge fehlender oder mangelhafter oder gar keiner Verpackung. (z.B. Umzugskisten wurden schlecht durch Sie verpackt oder Möbelstücke wurden nicht von Ihnen mit Luftpolsterfolie usw. geschützt hier entfällt der Versicherungsanspruch) Für Umzugs und Transportgüter die durch Unwetter wie: Regen, Schnee und Sturm beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung. Hier entfällt der Versicherungsanspruch der Transport geht auf eigenes Risiko des Auftragserteilers. Weiteres übernehmen wir auch keine Haftung an Gebäuden, Häusern, Wohnungen, Lifte und Garagen wo zb. kein Schutz wie Decken am Boden oder Wand angebracht wurde oder zb. Lampen, Bilder oder andere Gegenstände was im Weg sind, Böden was nicht geschützt werden und deswegen beschädigt werden oder sonstige Gegenstände im Weg sind oder nicht geschützt wurden vom Auftragserteiler und dadurch in Bruch gehen oder beschädigt werden. Bei Küchendemontagen können wir keine Haftung übernehmen wenn die Arbeitsplatte in Bruch bzw. kaputt geht (da diese verschraubt und verklebt ist)Weiteres ist noch festzuhalten, sobald fremde Personen also nicht Mitarbeiter unserer Firma mithelfen, das kein Versicherungsanspruch mehr besteht.
Diverses:
Bei Umzügen oder Überlandfahrten, sowie für Stammkunden können Pauschalpreise vereinbart werden.
Kostenvoranschläge und Beratungsgespräche sind kostenlos und unverbindlich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Überladung:
Bei Überladung unserer Fahrzeuge durch den Kunden, Verkehrsstrafen, Ab- und Umladekosten, zusätzlich benötigte Fahrzeuge, Stehzeiten und sämtlichen damit verbundenen Vergehen bzw. Kosten übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung. Sämtlichen entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Stornogebühr:
Sollten Sie uns einen Auftrag erteilt haben und diesen nicht innerhalb 7 Tage vorher schriftlich storniert haben ist eine Stornogebühr von 30% vom vereinbarten Preis zu bezahlen.
Sämtliche Demontage-/Montagearbeiten werden ausschließlich ohne Arbeiten, die dem Handwerksgewerbe unterliegen, durchgeführt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie zahl- und klagbar in Salzburg.
AGB für Einlagerungen
- Mietbeginn: Je nach Lagerfläche separat vereinbart.
- Mietdauer: Das Mietverhältnis wird auf die vereinbarte Zeit abgeschlossen.
- Mietzins: Es muss immer ein Monat im voraus bezahlt werden.
- Kaution: keine
Das Mietobjekt darf nur als Lager benutzt werden, Gemietet wird nur das Innere des Mietobjekts.
Außerhalb der gemieteten Lagerflächen darf nichts gelagert werden, d.h. Ablagerungen auf Gängen,
Zufahrts- und Ladeflächen. Laderampen, Wegflächen und allen allgemeinen Flächen des Hauses sind verboten.
Nicht gelagert werden dürfen verderbliche Waren (z.B. Nahrungsmittel, Lebewesen (tot oder lebendig).
Waffen, Sprengstoffe, gefährliche Stoffe, Drogen, Suchtgifte, Chemikalien u.s.w. Weiteres dürfen keine leicht
entflammbaren Materialien sowie feuergefährliche Stoffe (z.B. Benzin, Spiritus, Feuerwerk,… ) gelagert werden.
Ebenfalls verboten sind radioaktive oder anders gesundheitsschädliche Materialien, giftige Abfälle, Sondermüll,
oder Materialien, die irgendwelche Emissionen abgeben (z.B. Hitze, Dampf, Geruch,…) sowie jegliche Materialien,
deren Besitz per Gesetz oder Verordnung entweder generell oder zumindest dem Mieter verboten ist oder deren
Verwaltung im Mietgegenstand gesetzlich oder per Verordnung verboten ist.
Eine Untervermietung seitens des Mieters ist grundsätzlich untersagt.
Die Lagerflächen gelten als wie vorgefunden übernommen. Schäden an Lagerflächen sind seitens des Mieters
dem Vermieter zu melden. Erfolgt eine solche Meldung nicht, wird davon ausgegangen, dass das Abteil in
ausreichend sauberem und unbeschädigtem Zustand übernommen wurde.
Für jegliche Beschädigungen bspw. an den Räumlichkeiten und ggf. Gegenständen anderer Mieter, Gefährdungen,
Belästigungen und daraus resultierenden Kosten inkl. Entsorgungskosten durch die Einlagerung und das
Verhalten des Mieters haftet ausschließlich der Mieter.
Auf den ganzen Gelände herrscht Rauchverbot, Reparaturarbeiten, Unterhaltsarbeiten und insbesondere das
Hantieren mit offenem Feuer sind grundsätzlich untersagt.
Der Zugang zu den Stellplätzen ist ggf. nur durch den Vermieter oder dessen Vertreter möglich.
Der Vermieter ist diesbezüglich möglichst 5 Tage vorher zu kontaktieren, um den Zugang zu ermöglichen.
Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Beschädigungen durch Feuer, Sturm oder
sonstige Einwirkungen oder Verluste durch die Benutzung der Lagerflächen. Die gelagerten Gegenstände
sind nicht durch den Vermieter versichert. Jegliche Haftung für eventuelle Beschädigungen seitens des
Vermieters wird ausgeschlossen.
Der Vermieter behält sich das Recht auf Rückbehalt von gelagerte Gegenständen und Verweigerungen
des Zutritts bei Nichtbezahlung bspw. des Mietzins oder etwaiger andere Kosten auch von anderen teilen
des Mietobjektes vor, bspw. durch Austausch von Vorhängeschlösser. Auch während des Zeitraums der
Zutrittsverweigerung schuldet der Mieter unverändert die Miete für das Mietobjekt.
Schlüssel für Vorhängeschlösser befinden sich nur beim Vermieter ein Zugang zum Mietobjekt ist nur
möglich mit dem Vermieter.
Zum Zeitpunkt der Rückgabe des Abteils muss dieses komplett leer von allen Gegenständen, besenrein und
frei von Verunreinigungen und Schäden sein, mindestens in gleichen Zustand in dem es übernommen wurde.
Der Vermieter hat das Recht, von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, eine Legitimation zu
verlangen und, falls keine geeignete Legitimation vorgewiesen werden kann, den Zutritt zu verweigern.
Der Vermieter haftet nicht, wenn der Zutritt, zum Gelände oder zum Abteil, etwa wegen eines technischen
Gebrechens vorübergehend nicht möglich ist. Der Mieter ist nicht berechtigt, aus der vorübergehenden
Unterbrechung der Versorgung des Abteils oder des Geländes mit Wasser Strom etc. Ansprüche welcher
Art auch immer, insbesondere Schadenersatz- oder Mietzinsminderungsansprüche, gegen den Vermieter
geltend zu machen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor die Lagerflächen zu betreten und zu besichtigen sofern ernste
Schäden am Gebäude drohen oder eintreten und zur Abwehr oder Behebung dieser oder bei begründetem
Verdacht, dass das Abteil Gegenstände enthält, welche sich entgegen dieser Vereinbarung dort befinden.
Wenn sich der Mieter nicht an die Bestimmungen dieses Vertrags hält ist der Vermieter berechtigt, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Frist sofort aufzukündigen.
Das Mietrechtgesetz (MRG) ist auf dieses Mietverhältnis nicht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in
Salzburg.