Der Umzugsplaner: So vergessen Sie nichts!

Damit Sie keine Aufgaben beim Umzug vergessen, legen Sie am Besten eine Umzug Checkliste an, welche Ihnen alle Aufgaben anzeigt, die anstehen und bis wann erledigt sein müssen.

Die Checkliste sollte sehr detailiert sein und solllte eine Zeitraum von drei Monaten vom dem Umzug bis zum Wohnungswechsel beinhalten. Zu den Punkten der Liste gehören zum Beispiel das Kündigungsschreiben, das Packen der Kartons und die Organisation eines Umzugsunternehmens.

Wer früh beginnt wird sich viel Stress ersparen. Denn wenn der Wohnungswechsel besser vorbereitet ist, wir der Umzug weniger gestresst und viel ruhiger ablaufen.

Vergessen Sie nicht die kleinen Dinge, da diese schnell vergessen sind macht eine Checkliste für den Umzug fast unverzichtbar.

3 Monate vor dem Umzug:

  • Kündigen Sie schriftlich drei Monate im Voraus Ihren alten Mietvertrag.
  • Im Vertrag steht, ob Sie Schönheitsreparaturen vornehmen müssen.
  • Suchen Sie gegebenenfalls Nachmieter für die alte Wohnung.
  • Überprüfen Sie Ihren neuen Mietvertrag sorgfältig. Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Wohnung.
  • Überweisen Sie die Mietkaution für die neue Wohnung.
  • Vereinbaren Sie Wohnungsübergabetermine für die alte und die neue Wohnung.

 

0
Feed

Einen Kommentar hinterlassen

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.